Schallschutz und Hörbereich
Der Hörbereich ist das vom menschlichen Ohr wahrgenommene Frequenzspektrum von Schallwellen in Abhängigkeit der Lautstärke, die oft auch als Schalldruckpegel bezeichnet wird. Der minimale Schalldruckpegel, bei dem eine bestimmte Frequenz noch gehört werden kann, wird Hörschwelle genannt und begrenzt den Hörbereich in signalschwacher Richtung.
Nach oben wird der Hörbereich durch die individuell abhängige Schmerzschwelle beschränkt. Diese Begrenzung ist im Vergleich zur Hörschwelle relativ unscharf, da die experimentelle Ausreizung des ertragbaren Schalldruckpegels bei Probanden zu irreparablen Hörschäden
führen würde. Die Schmerzschwelle ist weniger frequenzabhängig als die Hörschwelle und wird wesentlich durch den vorhandenen Schalldruckpegel bestimmt. Die zulässigen dauerhaften Lärmbelastungen am Arbeitsplatz sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Schwingförderer können in Abhängigkeit des Fördergutes und der Betriebsbedingungen Schalldruckpegel von bis zu 100dB (A) erzeugen und liegen damit bereits im höchsten Lärmbelastungsbereich. Als primäre Geräuschquelle lassen sich die Prallgeräusche der Fördergüter untereinander und zum Förderorgan feststellen, da das Betriebsgeräusch lediglich im niederfrequenteren Bereich anzusiedeln ist. Eine Ausnahmen bilden Vibrationsförderer, die mittels sogenannter piezoelektrischer Aktoren angetrieben werden. Sie weisen Betriebsfrequenzen auf, die derzeit bis zu 400Hz erreichen und damit deutlich im hörbaren Bereich liegen. (Eine Stimmgabel mit dem Kammerton a schwingt mit 440Hz.)