Massenausgleich

 

Das Prinzip des Massenausgleichs basiert auf der entgegengerichteten Bewegung träger Massen. Ist die Summe der Massenträgheitskräfte und der daraus resultierenden Momente, die zur Änderung der Geschwindigkeit von bewegten Massen in einem abgeschlossenen System aufgebracht werden müssen, zu jedem Zeitpunkt gleich Null, spricht man von vollständigem Massenausgleich. Ein vollständig ausgeglichenes System überträgt keine Kräfte nach außen.

Bezogen auf einen Vibrationsförderer bedeutet dies, dass eine zusätzliche, zum Förderorgan entgegen schwingende Masse vorgesehen werden muss, welche die Massenträgheitskräfte bezüglich des Fundamentes aufhebt. Die Kraftwirkungslinie der Gegenmasse muss dabei der des Förderorgans entsprechen. Wird die Masse des Förderorgans mit m2 , die Gegenmasse mit m1 und die zugehörigen Amplituden der harmonischen Bewegung mit und bezeichnet, so gilt für den vollständigen Massenausgleich:

Massenausgleich -- Verhältnis der Massen zu den Schwingungsamplituden

und für den vollständigen Momentenausgleich:

Momentenausgleich

Vollständiger Massenausgleich eines zweimassen System, d.h. System überträgt Momente nach außen(links); vollständiger Momentenausgleich, d.h. System überträgt keine Kräfte nach außen (rechts)