Theoretische / Reale Fördergeschwindigkeit

 

Aus der relativen Wurfzeit und unter der Annahme einer idealen Haftung während der Kontaktphasen von Förderorgan und Fördergut, lässt sich schließlich die theoretische Fördergeschwindigkeit vth berechnen.

Hinweis: In dieser Beziehung ist angenommen, dass das Gut innerhalb einer Periode springt. Dies entspricht dem gebräuchlichsten Fall, da das Überspringen von mehreren Perioden in Untersuchungen keine Vorteile gezeigt hat.

Unter den idealisierten Annahmen ist die theoretische Fördergeschwindigkeit nur noch abhängig von der Betriebsfrequenz, von der Schwingungsamplitude und von dem Wurfwinkel des Schwingförderers. Sie berechnet sich für Schüttgüter über den Zusammenhang:

Theoretische Fördergeschwindigkeit nach VDI-2333

Die auf diese Weise ermittelte theoretische Fördergeschwindigkeit stimmt in der Praxis bei körnigem Schüttgut relativ gut überein. Für Schüttgüter mit abweichenden Eigenschaften ist es notwendig Korrekturfaktoren einzuführen, die ausschließlich experimentell ermittelt werden können.

Aus experimentellen Untersuchungen ist bekannt, dass die reale Fördergeschwindigkeit erheblich von der Beschaffenheit des Schüttgutes abhängig ist. Aufgrund dieser Tatsache wird die theoretische Fördergeschwindigkeit über von den Guteigenschaften abhängige Beiwerte korrigiert und in die reale Fördergeschwindigkeit überführt.

Reale Fördergeschwindigkeit

Korrekturfaktoren der theoretischen Fördergeschwindigkeit

Korrekturfaktoren der theoretischen Fördergeschwindigkeit

Die Beiwerte für entsprechende Schüttguteigenschaften können nur experimentell ermittelt werden oder gründen auf Erfahrungswerten.

 

Die Berechnungsvorschriften der VDI 2333 lassen sich nur unter Annahme einer harmonischen (sinusförmigen) Bewegung des Förderorgans anwenden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass das Gut nur innerhalb einer Periode springt und dass man ihm idealisierte Guteigenschaften zuweisen kann. Impulseffekte der Gutteilchen untereinander und zum Förderorgan werden dabei vollständig vernachlässigt. Des Weiteren wird nicht zwischen Haft- und Gleitreibungsbeiwert unterschieden, was im Bereich der Stückgutförderung wesentlich zum tragen kommen kann. Mit Hilfe der Berechnungsvorschrift nach der VDI-Richtlinie 2333 ist es nicht möglich Gleifördergeschwindigkeiten zu berechnen, da sich in diesem Fall die relative Wurfzeit zu Null ergibt und somit die theoretische Fördergeschwindigkeit ebenfalls den Wert Null annimmt.

Im Falle der Anwendbarkeit der Berechnungsvorschrift, liefert diese nur sehr ungenaue Werte für die Fördergeschwindigkeit, die durch weitere Korrekturfaktoren angepasst werden müssen. Diese Korrekturfaktoren müssen ihrerseits wieder über praktische Versuche ermittelt werden und lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Schüttgüter übertragen.