Grenzen der VDI 2333

Die Anwendbarkeit des mathematischen Modells der VDI-Richtlinie 2333 bzw. der Modelle aus denen sie schließlich hervorgegangen ist, ist stark begrenzt. Die Ursache dafür liegt vermutlich in dem Streben nach einer analytisch geschlossenen Lösung und den dadurch getroffenen idealisierten Annahmen und Vereinfachungen bei der Modellierung.

Wurfförderung

Die Berechnungsvorschriften sind lediglich unter der Annahme einer harmonischen (sinusförmigen) Bewegung des Förderorgans unter einem Wurfwinkel \(\beta\) anwendbar. Es wird vorausgesetzt, dass das Gut nur innerhalb einer Periode springt und dass ihm idealisierte Hafteigenschaften zugewiesen werden können. Desweiteren sollte die relative Wurfzeit Werte aus dem Bereich \(0 \text{,}7 \leq n \leq 0\text{,}9\) unter einem Wurfwinkel \(20° \leq \beta \leq 30°\) annehmen, um verlässliche Berechnungsergebnisse zu erhalten.

Gleitförderung

Diesem mathematischen Modell ist es daher nicht möglich, eine Beschreibung des Zustands der Gleitförderung zu liefern, da die Berechnung der theoretischen Fördergeschwindigkeit stets an eine relative Wurfzeitkomponente n gebunden ist, die bei der Gleitförderung jedoch nicht existiert.